Kirche ist da, wo Gottes Frohe Botschaft gelebt und verkündet wird.
So viel ist klar. Doch dann gibt es viele Möglichkeiten, wie das aussehen kann. Jede hat so ihre Vor- und Nachteile und alles hat seine Zeit. Das ist den Mitgliedern der Kirchengemeinderäte bei der Zusammenarbeit im Kooperationsraum sehr deutlich geworden. Sie haben sich intensiv mit dem Transformationsprozess der Landeskirche Ekiba2032 auseinandergesetzt. Und es wurde bei gemeinsamen Treffen in verschiedenen Gremien überlegt, wie das im Südbezirk umgesetzt werden könnte.
Vor Ort präsent - gemeinsam stark
Aus dem Kirchengemeinderat
Man kann es drehen und wenden, wie man will: Kirche hat weniger Geld, weniger Mitglieder, weniger Personal als in den letzten Jahrzehnten, und dieser Trend wird sich auch in absehbarer Zeit so fortsetzen. Es muss eine gute Form gefunden werden, wie die Organisation Kirche auch weiter Kirche Jesu Christi sein kann. Und es muss eine Form sein, die auch ein paar Jahre Bestand hat.
Bei allen Überlegungen wurde deutlich: Für manches braucht es eine überschaubare Einheit - es muss „vor Ort“ sein. Anderes wird gemeinsam leichter, bunter oder kann auf Dauer sogar nur so bewältigt werden.
Die Kirchengemeinderäte haben sich letztlich dafür entschieden, das Modell der Fusion weiter zu verfolgen. Das würde helfen, die Verwaltung bei einem gemeinsamen Gremium zu bündeln. Auch würde so auf Dauer ein/e Hauptamtliche/r dafür zuständig sein. Der Vorteil wäre auch, dass es kein zusätzliches Gremium und keine zusätzliche Verwaltungseinheit braucht. Die Verwaltung läge im Wesentlichen beim Kirchengemeinderat. Die Ortsteams könnten sich auf die Arbeit vor Ort konzentrieren.
Die Aufgabe der Steuerungsgruppe wird nun sein, einen Vorschlag zu erarbeiten, wie beides gut koordiniert werden kann, also: Welchen Sitzungsturnus gibt es, wer hat welche Aufgaben, Pflichten, Rechte, ...
Sollte sich das Modell als tragfähig erweisen und im Herbst die Fusion beschlossen werden, könnte sie zum 1.1.2027 umgesetzt werden.
Vorher aber sind Kirchengemeinderatswahlen.
Damit der Übergang gut klappt, also die Gremien bis 2027 gut arbeitsfähig sind und der gemeinsame Kirchengemeinderat nach der Fusion nicht zu groß ist, werden am 1. Advent in den drei Gemeinden jeweils nur 5 Kirchengemeinderäte (statt 8) gewählt werden. Nach der Wahl sollen die Kirchengemeinderäte schon regelmäßig gemeinsam tagen (aktuelle Idee: alle 6-8 Wochen). Dazwischen finden Sitzungen vor Ort statt. Hier sollen die Kirchengemeinderäte durch zwei Beisitzer unterstützt werden. Außerdem könnten noch andere Menschen in dieses „Ortsgremium“ berufen werden.
Sollte sich die Fusion als nicht tragfähig erweisen, hätten die einzelnen Kirchengemeinderäte noch die Möglichkeit, nach der Wahl jeweils zwei Menschen dazu zu wählen.
Es ist also gerade viel in Bewegung. Aber so gibt es auch viele Möglichkeiten mitzugestalten.
Sind Sie dabei? - Wir freuen uns!
Bei allen Überlegungen wurde deutlich: Für manches braucht es eine überschaubare Einheit - es muss „vor Ort“ sein. Anderes wird gemeinsam leichter, bunter oder kann auf Dauer sogar nur so bewältigt werden.
Die Kirchengemeinderäte haben sich letztlich dafür entschieden, das Modell der Fusion weiter zu verfolgen. Das würde helfen, die Verwaltung bei einem gemeinsamen Gremium zu bündeln. Auch würde so auf Dauer ein/e Hauptamtliche/r dafür zuständig sein. Der Vorteil wäre auch, dass es kein zusätzliches Gremium und keine zusätzliche Verwaltungseinheit braucht. Die Verwaltung läge im Wesentlichen beim Kirchengemeinderat. Die Ortsteams könnten sich auf die Arbeit vor Ort konzentrieren.
Die Aufgabe der Steuerungsgruppe wird nun sein, einen Vorschlag zu erarbeiten, wie beides gut koordiniert werden kann, also: Welchen Sitzungsturnus gibt es, wer hat welche Aufgaben, Pflichten, Rechte, ...
Sollte sich das Modell als tragfähig erweisen und im Herbst die Fusion beschlossen werden, könnte sie zum 1.1.2027 umgesetzt werden.
Vorher aber sind Kirchengemeinderatswahlen.
Damit der Übergang gut klappt, also die Gremien bis 2027 gut arbeitsfähig sind und der gemeinsame Kirchengemeinderat nach der Fusion nicht zu groß ist, werden am 1. Advent in den drei Gemeinden jeweils nur 5 Kirchengemeinderäte (statt 8) gewählt werden. Nach der Wahl sollen die Kirchengemeinderäte schon regelmäßig gemeinsam tagen (aktuelle Idee: alle 6-8 Wochen). Dazwischen finden Sitzungen vor Ort statt. Hier sollen die Kirchengemeinderäte durch zwei Beisitzer unterstützt werden. Außerdem könnten noch andere Menschen in dieses „Ortsgremium“ berufen werden.
Sollte sich die Fusion als nicht tragfähig erweisen, hätten die einzelnen Kirchengemeinderäte noch die Möglichkeit, nach der Wahl jeweils zwei Menschen dazu zu wählen.
Es ist also gerade viel in Bewegung. Aber so gibt es auch viele Möglichkeiten mitzugestalten.
Sind Sie dabei? - Wir freuen uns!
